AUSBILDUNG

THEORIE

Die Fahrschule Lautenschläger ist nahe des Bahnhofs von Treysa gelegen und in nicht einmal 5 Minuten fußläufig vom Schwalmgymnasium zu erreichen. Wir bieten jede Woche Montag und Donnerstag Abend von 19:00 bis 21:00 Uhr Theorieunterricht an. An drei Computern kannst du dich außerdem für die Prüfung fit machen.

Regelmäßig organisieren wir in Zusammenarbeit mit Erste Hilfe Hessen Erste-Hilfe-Kurse in unserer Fahrschule. Sprich uns hierzu einfach an und wir sichern dir einen Platz.

PRAXIS

In den folgenden Führerscheinklassen bilden wir aus. Werfe hier einen Blick auf unsere Fahrzeuge und wenn du noch Fragen hast, schreibe uns über das Kontaktformular oder komm einfach vorbei.

B / BF

Ab 18 Jahre (17 Jahre mit Begleitung)

PKW mit einer zulässigen Gesamtmasse von max. 3.500 kg und max. acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder einem schweren Anhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt). 

BE

Ab 18 Jahre

Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 3.500 kg nicht übersteigt.

A

Ab 20 Jahre – für Krafträder bei 2-jährigem Vorbesitz der Klasse A2 (dann ist zum Aufstieg nur eine praktische, keine theoretische Prüfung erforderlich); ab 21 Jahre – für dreirädrige Kfz mit mehr als 15 kW; ab 24 Jahre – für Krafträder bei Direkteinstieg: keine Befristung der Besitzdauer

Alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge.

A2

Ab 18 Jahre

Krafträder bis 35 kW Leistung, bei denen das Verhältnis von Leistung und Leergewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt und die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.

A1

Ab 16 Jahre

Krafträder mit einem Hubraum von max. 125 ccm, einer Nennleistung von max. 11 kW, bei denen das Verhältnis von Leistung und Leergewicht 0,1 kW/ kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW.

AM

Ab 15 Jahre

Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von max. 4 kW und einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von max 50 ccm oder einer anderen Antriebsform.

Mofa

Ab 15 Jahre

Zum Führen eines Mofas (einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von max. 25 km/h) wird keine Fahrerlaubnis benötigt. Es muss jedoch eine sog. Prüfbescheinigung mitgeführt werden. Wer bereits im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, bedarf keiner Prüfbescheinigung. Das Mindestalter beträgt 15 Jahre.

L

Ab 16 Jahre

Zugmaschinen bis 40 km/h (mit Anhängern bis 25 km/h), die nach ihrer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge jeweils bis 25 km/h (auch mit Anhänger).

T

16 Jahre bei Zugmaschinen für die Land- und Forstwirtschaft bis 40 km/h und ab 18 Jahren bis 60 km/h. Die Theorieprüfung kannst du bereits 3 Monate vor deinem Geburtstag ablegen, die praktische Prüfung 1 Monat vor Vollendung deines 16. bzw. 18. Lebensjahres

Zugmaschinen bis 60 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Futtermischwagen bis 40 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).

UNSER STANDORT

Ascheröder Straße 4, 34613 Schwalmstadt-Treysa

E-MAIL

info@fahrschule-lautenschlaeger.de

TELEFON

06691- 21409

UNTERRICHTSZEITEN:

montags und donnerstags von 19:00 bis 21:00 Uhr